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Bundesregierung beschließt neues Melderecht

31.10.2011

Die Bundesregierung hat am 31.08.11 den Entwurf für ein einheitliches Bundesmeldegesetz beschlossen.

Damit gibt die Bundesregierung das Vorhaben eines zentralen Bundesmelderegisters auf und nimmt die vorhandenen Melderegister der Bundesländer in die Pflicht. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Stärkung des Datenschutzes. So sollen künftig einfache Melderegisterauskünfte an gewerbliche Anfrager nur noch für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Die Bundesregierung will damit den Adresshandel mit Melderegisterauskünften unterbinden. Der Gesetzentwurf muss noch Bundesrat und Bundestag passieren.

 

Zur Meldung des Bundesministeriums des Innern