Als Auftragsdatenverarbeiter nach Art 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt die Kernkompetenz der RISER ID Services GmbH in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag unserer Kunden. Für die RISER ID Services GmbH haben deshalb Datenschutz und IT-Sicherheit höchste Priorität. Im Sinne der Auftragsdatenverarbeitung werden die von unseren Kunden überlassen personenbezogenen Daten ausnahmslos zu dem vertraglich festgelegten Zweck und nach den vertraglich festgelegten, datenschutzkonformen Verfahren verarbeitet. Unbefugte Dritte haben zu keiner Zeit Zugriff auf die Daten. Eine entsprechende Stellungnahme der Geschäftsführung der RISER ID Services GmbH finden Sie hier.
Zur Wahrung und kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit hat die RISER ID Services GmbH eine IT-Sicherheitsleitlinie für das Unternehmen erlassen sowie ein IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten ernannt. Darüber hinaus wird die RISER ID Services GmbH im Rahmen des RISER Projektes vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz betreut. Ziel ist es, dass die RISER ID Services GmbH Vorbildcharakter für die sichere, vertrauliche und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Europa einnimmt.
(Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel)
Rathaus Schöneberg, Berlin, 6./7. Mai 2010[mehr]