Glossar

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Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz ist eine Sammlung von Rechtsnormen, die das Meldewesen in Deutschland bundesweit einheitlich regelt. Es hat seit dem 1.November 2015 das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die einzelnen Landesmeldegesetze abgelöst. Im Gegensatz zum alten Meldegesetz, gelten die Vorschriften des neuen Bundesmeldegesetzes unmittelbar für alle Bürger und vollziehenden Behörden Deutschlands. Für das Bundesmeldegesetz wird in der Regel die Abkürzung „BMG“ verwendet.

Alternative Begriffe

Meldegesetz, Einwohnermeldegesetz, BMG, Meldegesetz Deutschland, Meldegesetz Bund

Regelungen des Bundesmeldegesetzes

Mit dem Bundesmeldegesetz wurde eine Grundlage für ein einheitliches Melderecht geschaffen. Es enthält folgende Bestimmungen und Regelungen für Bürger und vollziehende Behörden:

  • Aufgaben und Befugnisse von Meldebehörden (Registrierung der Einwohner, Melderegisterauskunft an Private, Datenübermittlung an andere Behörden);
  • Vorgaben zum Umfang und zur Verwendung der im Melderegister gespeicherten Einwohnerdaten (Meldedaten);
  • Rechte und Pflichten von Bürgern und weiteren Beteiligten (Meldepflicht, Selbstauskunft, Auskunftssperre und bedingter Sperrvermerk).

Das Bundesmeldegesetz – Eine Zusammenfassung von Einzelgesetzen

Genaugenommen ist das Bundesmeldegesetz kein amtliches Gesetz sondern ein konsolidiertes Gesetz. Dieses besteht aus einer Zusammenfassung folgender bislang verkündeter, amtlicher Einzelgesetze: 

  • Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG);
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens;
  • Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und Änderung des Passgesetzes;
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften (1. BMGÄndG)

 

 Aktuelles Bundesmeldegesetz (BMG)

Gerne können Sie sich das Bundesmeldegesetz auch als PDF herunterladen. Weitere Gesetze und Verordnungen finden Sie in unserem Downloadbereich.

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