Betrieb und Kundenservice
Für alle Fragen rund um Ihren Benutzerzugang, Auskünfte
und Nachbearbeitungen:
Michaela Kremzow
030 2360769-99
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Als Wohnungsgeber wird eine natürliche, juristische oder beauftragte Person bezeichnet, die eine Wohnung oder ein Zimmer vergibt.
Bescheinigung vom Wohnungsgeber, der verpflichtet ist, diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag des Ein- oder Auszuges auszustellen.
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