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Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter handelt nur im Auftrag eines Kunden und verarbeitet Daten nur auf die vorher vertraglich festgelegte Weise. Als Auftragsverarbeiter holt RISER Melderegisterauskünfte im Kundenauftrag ein und stellt die Verarbeitungsergebnisse auch nur diesem Kunden zur Verfügung. Die überlassenen personenbezogenen Anfrage- und Ergebnisdaten werden in keinem Fall dauerhaft abgespeichert oder an Dritte weitergegeben.

Bis zum Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25.05.2018 wurde die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten im Auftrag eines verantwortlichen Dritten als Auftragsdatenverarbeitung bezeichnet. Dieser Begriff wurde mit Einführung der EU-DSGVO angepasst und heißt nun Auftragsverarbeitung.

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