Betrieb und Kundenservice
Für alle Fragen rund um Ihren Benutzerzugang, Auskünfte
und Nachbearbeitungen:
Michaela Kremzow
030 2360769-99
030 2360769-11
support@xxriserid.eu
Möchten Sie Abläufe beschleunigen und Ihre Meldebehörde entlasten? Wir machen es möglich und rufen einfache Melderegisterauskünfte sicher über verschlüsselte Verbindungen ab. Viele Meldebehörden verringern bereits auf diese Weise den Bearbeitungsaufwand bei kontinuierlichen Gebühreneinnahmen.
Melderegisterauskünfte sind für die Wirtschaft eine wichtige Informationsquelle. Ein großer Informationsbedarf erfordert jedoch einen schnellen und einfachen Datenaustausch. Schriftliche Anträge erfüllen diese Bedingungen nicht. RISER bedient die vorhandenen elektronischen Zugänge zu Ihrer Meldebehörde und ermöglicht so einen schnellen und zeitunabhängigen Abruf von Melderegisterauskünften.
Nutzen Sie die Meldeauskunft RISER auch für Ihre Meldebehörde. Unser Onlinedienst ist kostenlos und einfach einzurichten. Er fügt sich nahtlos in bestehende Strukturen und Abläufe Ihrer Meldebehörde ein.
RISER verarbeitet Meldedaten sicher und datenschutzkonform. Wir holen eine Melderegisterauskunft ausschließlich im Auftrag eines Kunden ein und geben sie nur an diesen weiter. Nach der Weitergabe werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Eine Wiederverwendung findet nicht statt.
Für unsere datenschutzkonforme Verarbeitung wurden wir im Jahr 2014 erneut mit dem Europäischen Datenschutzsiegel EuroPriSe zertifiziert.
RISER ist der zentrale Anlaufpunkt für automatisierte Melderegisterauskünfte. Unser Onlineservice ermöglicht es Unternehmen und Behörden einfache Melderegisterauskünfte über das Internet einzuholen. Melderegisteranfragen werden gebündelt und datenschutzkonform an Ihre Meldebehörde weitergeleitet.
Schriftliche Melderegisterauskünfte führen bei der manuellen Erfassung und Bearbeitung zu einem hohen personellen Aufwand. Sie verursachen Medienbrüche und steigern damit die Fehlerwahrscheinlichkeit.
Ein Großteil der Meldebehörden verwendet deshalb ein Fachverfahren zur automatisierten Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften. Für den automatisierten Abruf über das Internet ist meist bereits eine Schnittstelle integriert, die von der Meldeauskunft RISER binnen kurzer Zeit für Anfragen genutzt werden kann.
Prüfen Sie den Nutzen und die Vorteile automatisierter Melderegisterauskünfte. Ein Großteil der Kommunen Deutschlands ist bereits über RISER erreichbar.
Um Melderegisteranfragen der Meldeauskunft RISER entgegennehmen zu können, muss Ihr Fachverfahren den automatisierten Abruf über das Internet unterstützten. Ihr Fachverfahrenshersteller oder Ihr zuständiges Rechenzentrum geben Auskunft, ob eine entsprechende Funktion vorhanden ist. Dank langjähriger Erfahrungen mit den gängigen Fachverfahren können wir Sie hierbei schnell und effektiv unterstützen.
Die Möglichkeit, über das RISER-System Melderegisteranfragen entgegennehmen zu können ist für Ihre Behörde kostenlos und erfordert nur wenige Schritte.
RISER verwendet für den automatisierten Abruf die Funktionen Ihres Fachverfahrens und das Internet. Aktivieren Sie einfach die entsprechende Schnittstelle im Fachverfahren, damit wir Anfragedaten und Meldedaten mit Ihrer Meldebehörde austauschen können.
Hinweis: Für den automatisierten Abruf aus dem Internet muss Ihr Fachverfahren eventuell um eine Funktionalität erweitert werden. Dafür können Lizenzkosten bei Ihrem Fachverfahrenshersteller anfallen. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachverfahrenshersteller.
RISER schickt Ihrer Meldebehörde jeden Monat einen Leistungsnachweis, der die von Ihnen verarbeiteten Auskünfte auflistet. Dieser Leistungsnachweis dient Ihnen als Kontrollinstrument bei der Erstellung des Gebührenbescheides. Nach Erhalt werden die von Ihnen ausgewiesenen Gebühren vollständig an Ihre Meldebehörde überwiesen.
Ausnahme: Im Falle einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerks erteilt die Meldebehörde eine Negativauskunft (neutrale Antwort). Gleichzeitig hört die Meldebehörde die gesuchte Person zu dem Sachverhalt an. Auf Nachfrage erteilt RISER dem Betroffenen Auskunft über das anfragende Unternehmen.
Ein Großteil der Meldebehörden arbeitet bereits mit RISER zusammen. In enger Kooperation mit Ihrem Fachverfahrenshersteller und Ihrem Rechenzentrum, realisieren wir auch für Ihre Meldebehörde die passende Lösung. Vereinfachen Sie Abläufe und sparen dabei Kosten ein. Gern informieren wir Sie hierzu.
Elektronische Melderegisterauskünfte entlasten uns als größte Meldebehörde Deutschlands erheblich. RISER ist ein verlässlicher Partner, der Anfragen von deutschen und europäischen Unternehmen bündelt.
Klaudia Zurth, vormals LABO Berlin
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