Neuigkeiten der RISER ID Services GmbH.

Bundesmeldegesetz: Was ändert sich für Unternehmen

• Notwendiger Opt-In des Bürgers bei Auskünften zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels.
• Bei gewerblichen Anfragen soll die Zweckbindung der Meldedaten eine Mehrfachnutzung verhindern.
• Kostenreduzierung durch Wegfall der Internetübermittlungssperren.
• Geburtsdatum und die Anschrift der angefragten Person werden Pflichtmerkmale.
„Unsere Kunden können sicher sein, dass RISER Ihre Daten auch nach den zukünftigen Anforderungen des Bundesmeldegesetzes in gewohnter Qualität und Kosteneffizienz verarbeiten wird.“, sagt Thorsten Friederich, CEO der RISER ID Services GmbH. Flankiert wird dies auch durch das Datenschutz-Gütesiegel EuroPriSe, mit dem RISER als bisher einziger Dienstleister zertifiziert wurde. Seit 2011 steht das EuroPriSe-Gütesiegel für den Vorbildcharakter von RISER im Bereich Datenschutz. Derzeit unterzieht sich RISER der Rezertifizierung, um das Gütesiegel für weitere zwei Jahre zu erhalten.

 

Link zum Bundesmeldegesetz.

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