Gebühren-Erhöhung im Saarland
Das Saarland hat mit Wirkung zum 18. September 2020 die Gebühren für einfache Melderegisterauskünfte um 50 % erhöht. Nach Informationen des saarländischen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ist die Erhöhung ein Resultat aus jahrelangen Forderungen der Kommunen, die diese mit der allgemeinen Verteuerung von vergleichbaren Verwaltungsleistungen begründen. Als Grund wird weiterhin angeführt, dass die Gebühr seit Einführung des automatisierten Verfahrens 2006 nicht mehr erhöht wurde.
Mit Verkündung der Änderungen des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses im Amtsblatt des Saarlandes ist die Gebühren-Anhebung in Kraft getreten. Diese kurzfristige Umsetzung kritisieren wir als RISER ID Services GmbH, da sie Unternehmen mit vielen Endkunden vor große Herausforderungen stellt. Für zukünftige Änderungen fordern wir eine Information mit angemessenem Vorlauf.