Gebührenerhöhung Hessen
Das Bundesland Hessen hebt zum 28.01.2022 die Gebühren für einfache Melderegisterauskünfte an. So steigt die Gebühr für elektronische Auskünfte um 1,00 EUR. Ebenso wurden auch die Gebühren für schriftliche und erweiterte Auskünfte deutlich erhöht.
Weiterhin steigen auch die Preise für schriftliche Auskünfte in Hessen um 1,00 €. Wir möchten an dieser Stelle für die Kurzfristigkeit um Verständnis bitten. Bitte beachten Sie daher die angezeigten Preise im RISER-Servicebereich. Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner und unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne für Optimierungsmöglichkeiten bei entsprechenden Mengen an. Die Preise für unsere Öffentlichen Kunden sind von der Erhöhung nicht betroffen.