Gebührenerhöhung Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat seine Gebühren für Melderegisterauskünfte angepasst. Zum 01. März 2023 gilt die Erhöhung auch für RISER-Kunden.
Für elektronische Auskünfte werden zukünftig 4,00 Euro mehr fällig, für schriftliche Auskünfte sind es 5,00 Euro. In der Preiserhöhung ist ein Aufschlag für gewerbliche Anfrager enthalten, den Sachsen-Anhalt in seine Gebührenordnung neu aufgenommen hat. Bitte beachten Sie daher die angezeigten Preise im RISER-Servicebereich.
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner und unser Kundenservice gerne zur Verfügung.