Neuigkeiten der RISER ID Services GmbH.

Höhere Gebühren für Melderegisterauskünfte in Hessen und Hamburg

Kurz nach dem Jahreswechsel sind in Hessen und Hamburg neue Gebührenordnungen in Kraft getreten. Damit haben sich die Gebühren für einfache, erweiterte und automatisierte Melderegisterauskünfte deutlich erhöht. 

 

Hessen

Am 15. Dezember 2016 hat die hessische Landesregierung die Neunte Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Durch die Änderung des Artikel 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) gilt ab dem 6. Januar 2017 ein neues Verwaltungskostenverzeichnis. Hier sind auch die aktuellen Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen im Einwohnermeldewesen erfasst. Demnach fallen für einfache, erweiterte und automatisierte Melderegisterauskünfte in Zukunft höhere Gebühren an. 

Weitere Informationen zu den Gebühren in Hessen erhalten Sie unter folgenden Links: 

Aktuelles Verwaltungskostenverzeichnis

Neunte Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften

Hessisches Verwaltungskostengesetz

 

Hamburg

Am 6. Dezember 2016 hat der Hamburger Senat  die Zweite Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Inneres und Sport verabschiedet. Damit gilt in Hamburg schon seit Anfang des Jahres eine neue Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten.

Wie in Hessen fallen auch in Hamburg höhere Gebühren für einfache, erweiterte und automatisierte Melderegisterauskünfte an. Zusätzlich sind in Hamburg die Gebührensätze für die manuelle Nachbearbeitung von Melderegisterauskünften sowie für amtliche Meldebescheinigungen gestiegen. 

Weitere Informationen zu den Gebühren in Hamburg erhalten Sie unter folgenden Links:

Aktuelle Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten 

Zweite Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Inneres und Sport

Hamburgisches Gebührengesetz

Die Zweite Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Inneres und Sport wurde am 23. Dezember 2016 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl) verkündet und trat bereits am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Service

Haben Sie weitere Fragen zum RISER-Service der elektronischen Melderegisterauskunft oder zu aktuellen Gebühren? Unser Vertrieb freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Ihr Ansprechpartner

Peter GrundmannLeiter Vertrieb (BO), Marketing und Partnermanagement

Hilfe für Kunden

Betrieb und Kundenservice
Für alle Fragen rund um Ihren Benutzerzugang, Auskünfte
und Nachbearbeitungen:

Michaela Kremzow

030 2360769-99

030 2360769-11
support@xxriserid.eu 

 Fordern Sie einen Rückruf an