NRW erhöht Gebühr für Melderegisterauskunft deutlich
Das Land Nordrhein-Westfalen wird zum 15. Juli 2016 die Gebühren für einfache Melderegisterauskünfte deutlich anheben.
Um 2,00 EUR werden demnach sowohl die Gebühr für einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Verfahren als auch der Aufschlag im Falle einer manuellen Nachbearbeitung angehoben. Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft im schriftlichen Verfahren wird um 4,00 EUR steigen.
Mit der geplanten Änderung der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung folgt NRW den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin. Diese hatten ebenfalls im Zuge der Einführung des Bundesmeldegesetzes die Gebühren erheblich angehoben.
Kunden der Meldeauskunft RISER empfehlen wir, geplante Anfragen in Nordrhein-Westfalen - wenn möglich - kurzfristig vorzuziehen.