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Onlinezugangsgesetz: Digitale Dienstleistungen der Verwaltung

Keine Papieranträge mehr in deutschen Behörden? Was bislang wie eine Zukunftsvision klingt, könnte bald Wirklichkeit werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens zum 31. Dezember 2022 über Verwaltungsportale elektronisch anzubieten. Das OZG ermöglicht damit eine flächendeckende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Das Onlinezugangsgesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
•    Digitalisierung (Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsleistungen)
•    Portalverbund (Verknüpfung von Verwaltungsportalen, Onlinezugang über jedes Portal)
•    Service-/Nutzerkonten (Einheitliche Identifizierung von Bürger*innen und Unternehmen)

Digitalisierung bis Ende 2022
Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungs-dienstleistungen auch über einen Onlinezugang auf Verwaltungsportalen bereitzustellen. Bürger*innen und Unternehmen können dann jedwede Verwaltungsleistung in Deutschland auch im Internet beantragen. Damit entfallen papiergebundene Anträge und der Gang zur Verwaltung. Behörden müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und eine digitale Infrastruktur bereithalten.

Komplette Vernetzung der Behörden durch Portalverbund
Die Vorschriften aus dem Onlinezugangsgesetz zur Digitalisierung gehen sogar noch einen Schritt weiter. Elektronische Verwaltungsdienstleistungen sollen nicht nur im Internet bereitgestellt werden, sondern auch über einen „Portalverbund“ behördenübergreifend aufrufbar sein. Dazu müssen die einzelnen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpft werden. Nutzer können dann über den Zugang eines beliebigen Verwaltungsportals die Leistungen anderer Verwaltungsportale im Portalverbund nutzen. Die Voraussetzungen für eine entsprechende digitale Infrastruktur sind bis 2022 von Bund, Ländern und Kommunen zu schaffen.

Wie ein Angebot von digitalen Verwaltungsleistungen über ein Portal im Ansatz aussehen kann, zeigen beispielhaft das Bundesportal (Prototyp) und das Verwaltungsportal von Thüringen.

Später sollen Verwaltungsportale nicht nur deutschlandweit, sondern auch europaweit über ein zentrales digitales Zugangstor (englisch: Single Digital Gateway / SDG) miteinander interagieren. Einzelpersonen und Unternehmen erhalten damit einen europaweiten Onlinezugang zu Informationen und Verfahren. Als zentrales digitales Zugangstor wird die bestehende EU-Plattform „Dein Europa“ ("Your Europe") auf- und ausgebaut. Gemäß eines Beschlusses der EU wird sie den deutschen Portalverbund mit den digitalen Plattformen und Verwaltungsleistungen der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten verknüpfen.

Service- und Nutzerkonten
Für die Nutzung der meisten Verwaltungsleistungen ist eine Identifizierung und Authentifizierung erforderlich. Das Onlinezugangsgesetz sieht hierfür die Bereitstellung von Service- und Nutzerkonten vor. Mit diesen können sich Bürger*innen und Unternehmen gegenüber der Verwaltung ausweisen. Die interoperablen Servicekonten sollen eine einheitliche Identifizierung von Bürger*innen und Unternehmen im Portalverbund gewährleisten. Dies ermöglicht eine Nutzung aller im Portalverbund verfügbaren Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.
Beispiel: Service-Konto Berlin.

Entsprechende Anforderungen an persönliche Service- und Bürgerkonten sowie Organisations- und Unternehmenskonten wurden bereits vom IT-Planungsrat erarbeitet. Die Anforderungen von Organisationen, insbesondere Unternehmen, standen hierbei im Mittelpunkt.

Welche Leistungen enthält der OZG-Umsetzungskatalog?
Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mussten die digitalen Verwaltungsleistungen zunächst einmal identifiziert werden. Die Bestandsaufnahme erfolgte im Wesentlichen auf der Grundlage des bestehenden Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Zudem wurden auch Verwaltungsportale und behördliche Internetauftritte analysiert sowie Workshops und Befragungen durchgeführt. Ebenso wurden die Vorgaben der EU zum Single Digital Gateway, einem einheitlichen digitalen Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten, berücksichtigt.

Insgesamt wurden hierbei 575 digitale Verwaltungsleistungen ermittelt und in dem OZG-Umsetzungskatalog des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aufgenommen. Mit seiner Hilfe können zu den einzelnen Leistungen detaillierte Informationen, wie gesetzliche Änderungen, bestehende Onlineservices und eingesetzte Fachverfahren, gewonnen werden. Der OZG-Umsetzungskatalog ist daher eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Umsetzung und Entwicklung digitaler Lösungen.

Im Fokus steht dabei nicht die Zuständigkeit einzelner Behörden, sondern die Sichtweise von Bürger*innen und Unternehmen. Im Sinne einer Nutzerorientierung wurden alle digitalen Leistungen in 35 Lebenslagen für Bürger*innen und in 17 Geschäftslagen für Unternehmen gebündelt.

Der Onlinezugang zur Melderegisterauskunft
Die einzelnen Verwaltungsleistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog bestimmten Themenfeldern (Lebens- und Geschäftslagen) zugeordnet. Bei der „Melderegisterauskunft“ handelt es sich um eine sogenannte OZG-Querschnittsleistung. Zuständig für dieses Themenfeld sind das BMI, Berlin (federführend), Brandenburg, Hamburg und Thüringen.

Eine umfassende Analyse ist jedoch, zumindest bei der „einfachen“ Melderegisterauskunft, nicht erforderlich. Der elektronische Prozess ist hinreichend beschrieben und mit dem „XMeld“-Standard steht auch schon ein bundesweit einheitliches Austauschformat zur elektronischen Übermittlung von Meldedaten zur Verfügung. XMeld ermöglicht beispielsweise automatisierte Melderegisterauskünfte und Behördenauskünfte.

Entsprechende digitale Lösungen für die einfache Melderegisterauskunft existieren bereits. Sie wird schon heute von vielen Meldebehörden und spezialisierten Dienstleistern wie der RISER ID Services GmbH online angeboten. Bei circa 85 Prozent der deutschen Meldebehörden ist die einfache Melderegisterauskunft elektronisch abrufbar. Nach Ablauf der Frist 2022 sollte die automatisierte Melderegisterauskunft dann bei allen Meldebehörden in Deutschland flächendeckend möglich sein.

Unklar bleibt bislang, wie der elektronische Prozess für eine erweiterte Melderegisterauskunft aussehen soll. Einen medienbruchfreien Prozess gibt es bei den Meldebehörden bis dato nicht. Daher müsste die erweiterte Melderegisterauskunft für konkrete Digitalisierungspläne eingehender analysiert werden.

 

 www.onlinezugangsgesetz.de
 Gesesetzestext zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
 Webseite des IT-Planungsrats mit Informationen zum Onlinezugangsgesetz

 

 

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