Registermodernisierungsgesetz verkündet
Am 06.04.2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde nun die Grundlage für eine digitale Infrastruktur und die Modernisierung der Verwaltungsregister geschaffen. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann nun stufenweise beginnen.
Tragendes Element des Registermodernisierungsgesetzes ist die bestehende Steuer-Identifikationsnummer* (Steuer-ID), die als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt wird (wir berichteten). Mithilfe der einheitlichen Steuer-ID können Verwaltungsdaten einer Person eindeutig zugeordnet und Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz einfach bereitgestellt werden. Die Steuer-ID ermöglicht die Verknüpfung der Verwaltungsregister, sodass Bürger:innen und Unternehmen bestimmte Basisinformationen wie Adresse und Familienstand der Verwaltung nur noch einmal mitteilen müssen. Denn diese Daten liegen in der Regel bereits an anderer Stelle vor und können verwaltungsintern austauscht werden ("Once-Only-Prinzip").
Die Steuer-ID wird zukünftig in den Verwaltungsregistern eingesetzt, die für das Onlinezugangsgesetz und entsprechende Verwaltungsleistungen relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel das Melde- und Fahrzeugregister. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet die Verwaltung zu digitalisieren und insgesamt 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten (wir berichteten).
Einige Expert:innen äußerten datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der lebenslangen und bereichsübergreifenden Steuer-ID. Sie sehen beim Verzicht auf die bereichsspezifische Personenkennziffer die Gefahr einer unbeschränkten Verknüpfung und Zusammenführung der verschiedenen Registerdaten („Persönlichkeitsprofile“). Der Gesetzgeber will dieser Gefahr mit organisatorischen, technischen und rechtlichen Maßnahmen begegnen. Bürger:innen können beispielsweise den Datentransfer zukünftig online über ein „Datencockpit“ kontrollieren.
Wesentliche Änderungen des Registermodernisierungsgesetzes treten jedoch erst in Kraft, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz gegeben sind, beziehungsweise, wenn die technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Steuer-ID in den jeweils geänderten Gesetzen (z.B. Bundesmeldegesetz) vorliegen.
*Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung