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Registermodernisierungsgesetz

Beim Kontakt mit der Verwaltung immer wieder dieselben Angaben machen? Damit soll jetzt Schluss sein. Dafür hat das Bundeskabinett das „Registermodernisierungsgesetz“ auf den Weg gebracht, welches die Digitalisierung der Verwaltungsstellen in Deutschland einen großen Schritt voranbringen soll. Es gibt aber auch kritische Stimmen.

Warum wird das Registermodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht?

Heutzutage müssen Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen oft dieselben Angaben wieder und wieder machen, obwohl diese an anderen Verwaltungsstellen bereits bekannt sind. Die Folgen sind unnötige, doppelte Datenerhebungen mit einer erhöhten Fehleranfälligkeit, komplizierte Prozesse und eine Vielzahl an Behördengängen für die Bürger und Bürgerinnen. Der neue Gesetzesentwurf soll das ändern und ebnet gleichzeitig den Weg für das Onlinezugangsgesetz.

Wie soll das Registermodernisierungsgesetz umgesetzt werden?

Die Steuer-Identifikationsnummer soll in Zukunft als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt werden. Darunter fallen z. B. das Melderegister, das Personalausweisregister und das Fahrzeugregister. Basisdaten natürlicher Personen sollen dann von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Das Bundesverwaltungsamt wird dabei als Registermodernisierungsbehörde bestimmt, die die o. g. Aufgaben übernimmt. Die Steuer-Identifikationsnummer eignet sich nach Meinung der Politik gut dafür, da sie eine "nicht-sprechende" Identifikationsnummer ist. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu.

Welche Kritik gibt es am Registermodernisierungsgesetz?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert an dem Gesetzesentwurf vor allem, dass durch die Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer in der Vergangenheit getroffene Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr greifen. Der Tagesspiegel zitierte ihn wie folgt: „Das entscheidende Defizit ist dabei, dass die Zusammenführung der Daten aus unterschiedlichen Registern durch eine einheitliche Identifikationsnummer geschehen soll, die viele Sicherheits-maßnahmen entwertet. Obendrein soll die Steuer-ID als eine solche Identifikationsnummer dienen, da bereits jeder natürlichen Person in Deutschland eine solche zugewiesen ist. Die lebenslang gültige Steuer-ID ist mit dem Versprechen eingeführt worden, dass sie ausschließlich für steuerliche Zwecke verwendet werden soll. Nur unter dieser Prämisse ist sie übrigens auch mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar. Die vollständige verwaltungsübergreifende Öffnung der Steuer-ID ist daher inakzeptabel.“ Die Opposition kritisiert weiterhin, dass verhindert werden müssen, „dass eine einzelne Behörde oder einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Profile über Bürgerinnen und Bürger bilden, indem alle Daten, die zu dem Personenkennzeichen gehören, zusammengeführt werden“, so zumindest der Sprecher des Bundesjustizministeriums. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat schlägt zur Lösung dieser Herausforderung eine unabhängige dritte Stelle vor, die zwischen die Behörden und die Bürger und Bürgerinnen geschaltet wird.

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