Neuigkeiten der RISER ID Services GmbH.

Steigende Gebühren zum November 2015 erwartet

Mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 planen mehrere Bundesländer, ihre Gebühren für Melderegisterauskünfte beträchtlich zu erhöhen.

Erwartet werden steigende Kosten für einfache Melderegisterauskünfte insbesondere in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Rheinland-Pfalz.

Länder und Kommunen berufen sich dabei auf den Mehraufwand durch zusätzliche Prüfungen bei der einfachen Melderegisterauskunft. Diese werden nach dem Bundesmeldegesetz durch die Zweckbindung der Daten notwendig.

Besonders deutlich fällt die Gebührenerhöhung in Niedersachsen aus. So sieht der Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Meldewesens in Niedersachsen ein Gebührenplus von 3,00 EUR für automatisierte und 5,50 EUR für schriftliche Melderegisterauskünfte vor, nachdem die Gebühren bereits im März diesen Jahres erhöht wurden.

Auch Schleswig-Holstein plant in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Landesmeldegesetzes die Erhöhung der Gebühren. Hier werden jedoch vor allem die schriftlichen um beträchtliche 4,50 € angehoben.

Den Kunden der Meldeauskunft RISER empfehlen wir daher, die verbleibende Zeit bis zum 1. November 2015 zu nutzen und geplante Anfragen - wenn möglich - vorzuziehen.

Hinzu kommt, dass Anfang November viele Meldebehörden mit der Umstellung auf die neue Gesetzesgrundlage beschäftigt sein werden und es daher bei der Bearbeitung von einfachen Melderegisterauskünften zu Verzögerungen kommen kann. 

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