Glossar

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Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

Adressabgleich

Ein Adressabgleich bezeichnet die Überprüfung und Bestätigung einer Adresse, ohne dass eine neue Adresse herausgegeben oder übermittelt wird. Unternehmen, Behörden und andere Institutionen nutzen den Adressabgleich, um ihren Adressbestand und Bestandsdaten zu bereinigen.

Alternative Begriffe

Adressenabgleich, Dublettencheck, Doublettenprüfung, Dubletten-Abgleich, Adressmanagement, Adressbereinigung, Adressbestand abgleichen, Bestandsdaten abgleichen.

Adressabgleich: Sinn und Zweck

Der Adressabgleich hat das Ziel, überflüssige Kosten durch falsche und doppelte Adressdaten (Doubletten) zu vermeiden. Durch einen Adressenabgleich und eine anschließende Bereinigung der vorhandenen Adressbestände oder Bestandsdaten, können die Datenqualität verbessert und Kosten eingespart werden.

Die Bereinigung von Adressdaten umfasst zumeist: Löschen von veralteten Bestandsdaten oder des vorhandenen Adressbestands (weniger Postrückläufer). Aussortieren bereits bestehender Kundenadressen bzw. Adressdubletten (keine doppelte Zustellung).

Adressabgleich mit Melderegisterauskünften

Ein (phonetischer*) Adressabgleich ist unter anderem mit einer einfachen Melderegisterauskunft möglich. Hierbei gleicht die Meldebehörde die bereits vorhandenen Adressdaten zu Privatpersonen im Melderegister ab und übermittelt auf Antrag die entsprechenden Meldedaten. Unternehmen, Behörden und andere Institutionen können mit den Meldedaten die Anschrift ihrer Kunden, Mitglieder oder Mandanten mit ihrem Abgleichsystem oder Software-Tool zuverlässig bereinigen. 

Melderegisterauskünfte unterliegen jedoch einer Zweckbindung gemäß § 47 BMG, sodass bei einer gewerblichen Nutzung der Verwendungszweck „hinreichend“ bestimmt sein muss. 

Neben der Adressermittlung und Adressweitergabe, der Aktualisierung eigener Bestandsdaten und dem Forderungsmanagement ist auch der Adressabgleich als Verwendungszweck zulässig. Die Angabe eines weiteren gewerblichen Zweckes ist bei einem Adressabgleich hingegen nicht erforderlich, da hierbei keine personenbezogenen Meldedaten an Dritte übermittelt werden. 

Nach erfolgtem Adressabgleich und Bereinigung der Bestandsdaten sind die Meldedaten aus der Melderegisterauskunft zu löschen.

*Eine phonetische Suche im Melderegister ist gemäß Bundesmeldegesetz nur für Familienname, Geburtsnamen und Vornamen möglich.

Adressabgleich mit der Meldeauskunft RISER

Mit der Meldeauskunft RISER bereinigen Sie Ihre Bestandsdaten einfach, schnell und zuverlässig. Die automatisierte Melderegisterauskunft für einen elektronischen Adressabgleich im Melderegister erfolgt online.

Quellen: Allgemeine Anwendungshinweise zu § 47 BMG des Bundesministerium des Innern – BMI, § 47 BMG, Punkt 47 BMGVwV

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