Glossar

Unser Glossar ist Ihre Anlaufstelle für jegliche
Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

Hauptwohnsitz

Ein Wohnsitz ist ein Raum der zum Zwecke des Wohnen und Schlafens genutzt wird. Bei mehreren Wohnsitzen wird zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Der Hauptwohnsitz ist in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen, an dem sich die Person am häufigsten aufhält. Bei verheirateten Personen ist der Hauptwohnsitz immer der, der mit dem Ehepartner gemeinsam bewohnt wird.

Die Person selbst bestimmt ihren Hauptwohnsitz und kann somit auch einen Wohnsitz, an dem sich die engeren persönlichen Beziehungen befinden, beispielsweise durch Ansässigkeit der Familie und Freunde, als Hauptwohnung anmelden. 

Der Hauptwohnsitz ist der rechtlich relevante Wohnsitz, denn nur dort ist eine Person wahlberechtigt.

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