Betrieb und Kundenservice
Für alle Fragen rund um Ihren Benutzerzugang, Auskünfte
und Nachbearbeitungen:
Michaela Kremzow
030 2360769-99
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support@xxriserid.eu
PreAdress und ReAdress heißen unsere Adressmanagement-Lösungen für GKV. Sie sorgen für die präventive Vermeidung bzw. automatisierte Bearbeitung von Postrückläufern.
Alle gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) müssen ab Oktober 2023 vor Versand einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtend eine Prüfung der Anschrift des Versicherten vornehmen. Für alle gesetzlichen Krankenversicherer, die das Produkt BITMARCK_21c|ng nutzen, ist dieser Abgleich ab sofort über eine Schnittstelle zu RISER ab Version 24.80 möglich. Unsere Lösung steht bereits zur Verfügung und kann für 21c-Kassen sofort getestet werden.
Bei einem Beratungstermin per Videokonferenz erläutern wir Ihnen gerne die Vorteile unserer Lösung.
Bereits über 40 GKV vertrauen auf die Leistungen von RISER!
Sollte ein Brief ausnahmsweise nicht zugestellt werden können, bieten wir Ihnen mit ReAdress die perfekte Ergänzung: Im Falle einer Retoure recherchieren wir für Sie erneut die Adresse beim Einwohnermeldeamt. Wir übernehmen dabei die komplette Steuerung Ihrer Briefretouren und die anschließende automatisierte Bearbeitung. ReAdress kann optional über die Aktionssteuerung der BITMARCK genutzt werden. Recherchierte Adressen werden über ein Kennzeichen als verifiziert markiert. (§291 Abs.6 SGB V)
Bei einem Beratungstermin per Videokonferenz erläutern wir Ihnen gerne die Vorteile unserer Lösung.
Außerdem: Schauen Sie sich gerne auch unser kurzes Erklärvideo zu ReAdress an!
Die präventive Postrückläufervermeidung PreAdress nach (§291 Abs.6 SGB V) und die automatisierte Postrückläuferbearbeitung ReAdress bieten Ihnen gleich mehrere Vorteile:
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Lesen Sie auch die Datenschutzerklärung.
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peter.grundmann@xxriserid.eu
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Personensuche mit Melderegisteranfragen auch in Österreich und der Schweiz. Detailliertere Informationen zu Lieferzeiten und Preisen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Informieren Sie sich hier über Anfragen in Österreich oder der Schweiz.
Öffentliche Kunden wie Krankenkassen, Energieversorger oder Kammern, können gegebenenfalls Auskünfte im Rahmen der Amtshilfe erhalten.
Rund 60 % der deutschen Kommunen ermöglichen in der Regel die Amtshilfe, doch jede Kommune legt selbst fest, ob ein Anfrager als „Öffentliche Institution“ anerkannt wird.
Über den RISER-Service sind Anfragen im Rahmen der Amtshilfe möglich. Wir berechnen lediglich eine geringe Servicepauschale.
Hier erfahren Sie mehr zu Auskünften im Rahmen der Amtshilfe.
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